Das BAMF veröffentlicht auf seiner Homepage aktuelle Informationen über Auswirkungen des Corona-Virus. In der zuletzt am 17. März aktualisierten Fassung wird u.a. auf folgende Maßnahmen hingewiesen:
- Asylanträge können nur gestellt werden und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei den Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen.
- Befragungen im Widerrufsverfahren sind bis zum 29.03.2020 ausgesetzt.
- Die Außenstelle Suhl des BAMF ist bis zum 27.3.2020 geschlossen, sodass hier weder Asylanträge entgegengenommen werden noch Anhörungen stattfinden.