Einschränkungen bei der Asylantragstellung und bei Anhörungen

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erste Einschränkungen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Asylanträgen vorgenommen.

Das BAMF veröffentlicht auf seiner Homepage aktuelle Informationen über Auswirkungen des Corona-Virus. In der zuletzt am 17. März aktualisierten Fassung wird u.a. auf folgende Maßnahmen hingewiesen:

  • Asylanträge können nur gestellt werden und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei den Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen.
  • Befragungen im Widerrufsverfahren sind bis zum 29.03.2020 ausgesetzt.
  • Die Außenstelle Suhl des BAMF ist bis zum 27.3.2020 geschlossen, sodass hier weder Asylanträge entgegengenommen werden noch Anhörungen stattfinden.

 


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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