Neue Arbeitshilfe des Paritätischen zu Widerrufsverfahren

Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Flüchtlingsstatus oder ein anderer Schutzstatus widerrufen werden können. Erläutert werden die rechtlichen Bedingungen und die Verfahren, die in unterschiedlichen Konstellationen (Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen des Schutzstatus) gelten.

Die Zahlen von "Widerrufsprüfverfahren" haben sich in den letzten Jahren drastisch erhöht (von gerade einmal 3.170 im Jahr 2016 auf 192.664 im Jahr 2018 und 98.959 im ersten Halbjahr 2019; Quelle: BT-Drs. 19/13257). Ausschlaggebend hierfür waren einerseits Überprüfungsaktionen der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die aufgrund des Falls "Franco A." sowie des sogenannten BAMF-Skandals durchgeführt wurden. Darüber hinaus stehen zahlreiche "Regelüberprüfungen" von Asylentscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017 an. Bei diesen Verfahren geht es darum, ob die ursprüngliche ergangene Entscheidung noch Bestand hat oder ob der Schutzstatus etwa aufgrund einer Änderung der Lage im Herkunftsland überprüft werden muss. Die Frist für diese Regelüberprüfungen, die üblicherweise nach drei Jahren erfolgen muss, wurde vor kurzem durch ein Gesetz auf bis zu fünf Jahre verlängert (§ 73 Abs. 2a und Abs. 7 AsylG). Mindestens bis zum Ende des Jahres 2021 müssen demnach die "positiven" BAMF-Entscheidungen der Jahre 2015 und 2017 der Regelüberprüfung unterzogen werden.  

Nur ein kleiner Teil der "Widerrufsprüfverfahren" hat in den letzten Jahren tatsächlich zum Verlust eines einmal erteilten Schutzstatus geführt: So ergingen etwa im Jahr 2018 insgesamt 85.052 Entscheidungen nach Einleitung von Prüfverfahren, wobei in 84.070 Fällen (98,8%) festgestellt wurde, dass der Schutzstatus nicht zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über einen Widerruf angefochten werden kann, und in einigen Fällen vor Gericht keinen Bestand hat.

Trotz der geringen Zahl der tatsächlich erfolgten Widerrufe sorgen die öffentliche Debatte sowie Aufforderungen des BAMF, an Widerrufsprüfverfahren mitzuwirken, für Verunsicherung bei den Betroffenen und für viele Anfragen bei Beratungsstellen. Die Broschüre des Paritätischen, die von Kirsten Eichler (GGUA Flüchtlingshilfe Münster) verfasst wurde, erläutert vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen für den möglichen Verlust des Schutzstatus und die jeweiligen Verfahrensarten:

  • Erlöschen
  • Widerruf
  • Rücknahme

Behandelt werden darüber hinaus die folgenden Themenbereiche:

  • Mitwirkungspflichten (inklusive der im Dezember 2018 eingeführten Änderungen im § 73 Abs. 3a AsylG),
  • Varianten von Widerruf und Rücknahme (im Zuge der Ermessensausübung bzw. der Regelüberprüfung),
  • Rechtsmittel,
  • Auswirkungen eines laufenden Verfahrens auf den aufenthaltsrechtlichen Status,
  • Rechtsfolgen des rechtskräftigen Verlusts eines Schutzstatus.

Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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