"Neuvisierung" von Visa zum Familiennachzug kann bis Jahresende beantragt werden

Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die Regelung für alle sogenannten D-Visa (nationale Visa für längerfristige Aufenthalte).

Die Fristverlängerung wurde von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag mitgeteilt. Auch verschiedene deutsche Botschaften haben auf ihren Webseiten mittlerweile entsprechende Hinweise eingestellt (siehe etwa Deutsche Botschaft Pristina vom 16.9.2020, Deutsche Botschaft Algier vom 24.9.2020). Demnach können Neuvisierungen von allen "D-Visa" beantragt werden. Dies sind Visa, die als "nationale Visa" (keine Schengen-Visa) für längerfristige Aufenthalte in Deutschland erteilt werden. Hierunter fallen neben den Visa zum Familien- oder Ehegattennachzug auch Visa für Studien-, Ausbildungs- und Arbeitszwecke sowie Visa für eine beabsichtigte Eheschließung.

Die Möglichkeit der Neuvisierung ist für Personen relevant, denen ein D-Visum für den Zeitraum ab Mitte März 2020 erteilt worden war. Sie konnten häufig aufgrund der Reisebeschränkungen das Visum nicht in Anspruch nehmen, welches dann ab Juni 2020 seine Gültigkeit verlor.

Um zu vermeiden, dass die Betroffenen das langwierige Antragsverfahren vollständig von vorne durchlaufen müssen, hatte die Bundesregierung am 12. Juni 2020 in einem Rundschreiben an die Bundesländer mitgeteilt, dass die Möglichkeit der "Neuvisierung" geschaffen werde. Dadurch werde eine beschleunigte Antragsprüfung "mit reduziertem Prüfumfang" ermöglicht. Für die Anträge auf Neuvisierung wurde ursprünglich eine Frist von einem Monat vorgesehen. Diese Frist wurde laut der neuen Auskunft der Regierung (Link siehe unten) jetzt bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, weil die verschiedenen Auslandsvertretungen in unterschiedlichem Maße über die Neuregelung informiert hätten und teilweise auch noch nicht in der Lage gewesen seien, entsprechende Anträge überhaupt zu bearbeiten.

Dass bereits erteilte Visa nicht verlängert werden können, wird von der Bundesregierung mit technischen Gründen erklärt: Dies sei aufgrund der verwendeten Software nicht möglich. Sobald ein Pass mit dem erteilten Visum ausgehändigt werde, werde der Visumantrag im System als "abschließend entschieden" erfasst. Eine Änderung dieser Daten sehe "die verwendete Softwarelösung nicht vor." Für die Visaerteilung für einen anderen Zeitraum müsse daher ein neuer Antrag im System erfasst werden.

Durch das Verfahren der Neuvisierung könne die Einreise aber vereinfacht ermöglicht werden. Dies geschehe vor allem durch sogenannte Globalzustimmungen der Bundesländer. Dadurch müssten in den meisten Fällen die Erteilungsvoraussetzungen nicht erneut durch die Ausländerbehörden geprüft werden. Auch eine erneute Vorsprache bei der Botschaft zur Abgabe biometrischer Daten sei in aller Regel nicht erforderlich. Allerdings sei "in bestimmten Fällen" die Vorlage aktueller Dokumente erforderlich. So müssten etwa in Fällen des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Belege über das Vorliegen humanitärer Gründe bestätigt oder aktualisiert werden.

Aus der Auskunft der Bundesregierung geht weiter hervor, dass unter anderem die Visastellen in Ägypten, Indien, Irak, Iran, Libanon und Pakistan weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen sind und nur im Notbetrieb arbeiten. Für weitere Informationen wird auf die Webseiten der jeweiligen Vertretungen verwiesen.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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Thema Familiennachzug