RKI-Empfehlungen zum Gesundheitsschutz in Gemeinschaftsunterkünften

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Empfehlungen für Schutzmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie herausgegeben. Die nun veröffentlichten Empfehlungen enthalten offenbar niedrigere Standards im Vergleich zu Entwurfsfassungen, die zuvor bekannt geworden waren.

Die Empfehlungen des RKI (Stand: 10.7.2020) richten sich an die Gesundheitsämter und gelten sowohl für die (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern (im Sinne von § 44 Asylgesetz) als auch für Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen (im Sinne von § 53 AsylG).

In der Einleitung der Empfehlungen wird festgehalten, dass in Gemeinschaftsunterkünften die rechtlichen Kontaktbeschränkungen, die im Zuge von Maßnahmen gegen die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie erlassen wurden, umsetzbar sein müssen. Daneben soll der Zugang zu Informationen über COVID-19 sowie zu aktuellen Empfehlungen sichergestellt sein. Hohe Priorität habe die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung in Räumen, in denen die medizinische Versorgung sichergestellt sei.

Empfohlen wird in diesem Zusammenhang generell, dass die räumlichen Bedingungen in Unterkünften einen Abstand zwischen Personen von 1,5 m, ausreichendes Lüften sowie eine Kontaktreduzierung zulassen sollten. In einem Zimmer sollten "möglichst" nur Personen aus einer Familie bzw. enge Bezugspersonen gemeinsam wohnen. Alle anderen Personen sollten in weniger belegten Zimmern untergebracht werden, Wechsel bei der Belegung der Zimmer sollten vermieden werden.

Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden etwa Pläne für eine zeitlich gestaffelte Nutzung von Küchen und Sanitärräumen sowie "Einbahnregelungen" in Korridoren empfohlen.

Für den Fall eines Ausbruchs sollten vorsorglich separate Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Alternativ könnte in einzelnen Regionen auch "gemeinsame Isolationseinheiten" geschaffen werden.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert, dass die jetzt veröffentlichten Empfehlungen gegenüber einer Entwurfsfassung vom Mai 2020 "deutlich verwässert" worden seien. Hintergrund seien offenbar monatelange Diskussionen des RKI mit den zuständigen Behörden der Bundesländer. Die RKI-Empfehlungen seien zunächst nicht veröffentlicht worden, weil sie der Unterbringungspraxis in den Ländern "offenkundig widersprachen".

So sei in der früheren Fassung die Möglichkeit einer Einzelunterbringung und einer eventuell notwendigen Selbstisolation als zwingend notwendig beschrieben worden. Diese Maßnahmen seien nun in der neuen Fassung nur noch als dringende Empfehlung formuliert worden.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass dennoch viele Empfehlungen des RKI zu einer Änderung der Unterbringungspraxis führen müssten. Beispielsweise sollten psychosoziale und sozialbetreuerische Versorgungsangebote verstärkt werden. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollten schon bei Ankunft in einer Einrichtung identifiziert werden und separat untergebracht werden, inklusive eines eigenen Sanitärbereichs.


Hinweis

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