Themenseite zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Auf der Seite familie.asyl.net haben wir aktuelle Informationen zum Thema "Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten" zusammengestellt.

Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das am 1.8.2018 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten neu geregelt. Sie verlieren den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, stattdessen soll ein Kontingent von monatlich bis zu 1.000 Familienangehörigen dieser Personengruppe nach Deutschland einreisen können.

Die Kriterien, die für die Auswahl des monatlichen Kontingents gelten sollen, sind ebenso wie das anzuwendende Verfahren im Gesetz sowie der Gesetzesbegründung nur grob umschrieben. Mittlerweile liegen aber Rundschreiben des Bundesinnenministeriums sowie des Auswärtigen Amtes vor, die einige weitere Details enthalten. Darüber hinaus haben einige Verbände und Organisationen Erläuterungen zum Gesetz herausgegeben.

Bei familie.asyl.net haben wir die aktuell verfügbaren Informationen zusammengestellt und durch Hinweise für das Vorgehen in der Beratungspraxis ergänzt.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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Thema Familiennachzug