Die Integrationskursverordnung (IntV) wurde von der Bundesregierung am 13.12.2004 erlassen. Sie beruht auf der Ermächtigung aus § 43 Abs. 4 AufenthG und regelt Einzelheiten zur Durchführung der Integrationskurse, etwa zur Teilnahmeberechtigung, den Kursgebühren, Struktur und Inhalten sowie zur Auswahl der Kursträger.