Die Qualifikations- oder auch Anerkennungsrichtlinie vom 13.12.2011 legt Normen für die Zuerkennung des internationalen Schutzstatus – also der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie dem subsidiären Schutz - fest. Sie definiert damit, wer als Flüchtling bzw. schutzberechtigt gilt.
Link zur Richtlinie (deutsche Version)
Link zur Richtlinie (andere Sprachen)
Ergänzend dazu:
Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG) vom 29.04.2004 (nicht mehr in Kraft)
Änderungsvorschlag der EU-Kommission vom 21.10.2009
UNHCR-Stellungnahme zur Beendigung aufgrund der „Wegfall der Umstände“-Klausel vom Oktober 2008