Die neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands setzt sich ausführlich mit der "neuen" Ausbildungsduldung des § 60c AufenthG sowie der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG auseinander. Zudem werden die Aufenthaltstitel dargestellt, die im Anschluss an die jeweiligen Duldungen erteilt werden können. Dies sind die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 19d Abs. 1a AufenthG und die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration nach § 25b Abs. 6 AufenthG. Die rechtlichen Ausführungen werden durch Praxistipps sowie Hinweise auf Rechtsprechung und Weisungen durch Bund und Länder fallbezogen aufbereitet.