Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Pressemitteilung vom 28.08.2025 mitgeteilt, dass die als Tatsachenrevisionen anhängigen Verfahren zu Italien ausgesetzt werden, bis über das beim EuGH anhängige Verfahren zu Dublinüberstellungen nach Italien (Rechtssache C-458/24, Daraa) entschieden ist.
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