Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist bis zum 2. Juni 2024 verlängert worden. Die erstmals im März 2022 in Kraft getretene Verordnung wurde ohne inhaltliche Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung am 24. Mai 2023 (Verkündung im Bundesgesetzblatt) erneut in Kraft gesetzt.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kämpfe im Sudan hat UNHCR ein Positionspapier zur Lage von Personen herausgegeben, die aus dem ostafrikanischen Staat flüchten. Demnach sollten zur Zeit keine Ablehnungen von Asylanträgen sudanesischer Staatsangehöriger ausgesprochen werden, Abschiebungen von…