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Aktuelle Nachrichten

Die Aufenthaltserlaubnisse für Menschen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben, werden per Verordnung bis zum 4. März 2025 verlängert. Bestehende Aufenthaltserlaubnisse sollen fortgelten, sodass keine Verlängerung im Einzelfall notwendig sein soll.

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Aufgrund eines Redaktionsversehens im Gesetzgebungsverfahren ist im AufenthG die Neuregelung, wonach an Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis für jede qualifizierte Beschäftigung zu erteilen ist, nicht konsequent umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun klargestellt,…

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Aktuelle Ausgabe 10-11/2023, die Themen finden Sie hier.

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