IQ-Netzwerk: Leitfaden für die Beratung zu § 16d AufenthG

Leitfaden zum Anerkennungsverfahren nach § 16d AufenthG (November 2020).

Leitfaden für die Beratung zu  § 16d Aufenthaltsgesetz (extern)

Drittstaatsangehörige Personen mit einer Berufs- oder Hochschulausbildung können ihre Qualifikation anerkennen lassen, um zum Zweck einer Beschäftigung als Fachkraft einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens sieht § 16d AufenthG zusätzlich die Möglichkeit vor, zum Zweck einer Qualifizierungsmaßnahme einzureisen und einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Das IQ-Netzwerk hat zu dem Verfahren eine umfassende Arbeitshilfe erstellt, in der die Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe erläutert werden. Der mit den zuständigen Ministerien und Behörden abgestimmte Leitfaden richtet sich vornehmlich an die Beratungspraxis.

Auf einem neu erschienenen ergänzenden Informationsblattin deutscher und englischer Sprache findet sich zur Weitergabe an interessierte Fachkräfte eine kurze
grafische Übersicht der Abläufe ("Einreise zum Zweck der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (nach § 16d AufenthG) – wie geht das?")