Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel

Broschüre des Paritätischen Gesamtverbands (Januar 2024)

Arbeitshilfe Lebensunterhaltssicherung als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel (Januar 2024)

In § 5 des Aufenthaltsgesetzes wird die Sicherung des Lebensunterhalts als "allgemeine Erteilungsvoraussetzung" genannt, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Allerdings enthalten zahlreiche weitere Vorschriften des Gesetzes auch Ausnahmeregelungen, in denen von dieser Erteilungsvoraussetzung abgesehen werden kann oder sogar abgesehen werden muss.

Die Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands befasst sich in Teil 1 mit den allgemeinen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung und dabei u.a. mit diesen Themen:

  • Die allgemeine Regelung des § 5 AufenthG
  • Ausnahmen vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung nach Ermessen (kann-Regelung) oder als zwingende Ausnahme (ist-Regelung)
  • Definition der Lebensunterhaltssicherung und der Bedarfsgemeinschaft
  • Unterscheidung von "schädlichen" und "unschädlichen" Sozialleistungsansprüchen
  • Berechnung des notwendigen Einkommens (einschließlich Freibeträge, Prognoseentscheidungen)
  • Definition des "ausreichenden Krankenversicherungsschutzes"
  • Mögliche Auswirkungen des Wegfalls des Einkommens (Meldepflicht von Sozial- an Ausländerbehörden)

Teil 2 beschreibt die besonderen Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung in verschiedenen Aufenthaltstiteln, darunter beispielsweise:

  • § 16a bis § 16f AufenthG: Aufenthalte zum Zwecke des Studiums oder einer Aus- bzw. Weiterbildung
  • § 18a, § 18b, § 18g AufenthG: Fachkräfte sowie Personen mit "Blauer Karte-EU"
  • §§ 17 und 20 AufenthG: Aufenthaltserlaubnisse für die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
  • § 25a AufenthG: Bleiberechtsregelung für junge Menschen
  • § 25b AufenthG: Bleberechtsregelung für Erwachsene
  • §§ 27 bis 36a AufenthG: Aufenthaltsregelungen zum Zweck der Familienzusammenführung
  • § 9, § 35, § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG: Verschiedene Regelungen zur Niederlassungserlaubnis

Die Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen wird ergänzt durch Fallbeispiele und umfangreiche tabellarische Übersichten.