Zur Auslegung des neuen § 58 Abs. 1a AufenthG durch das BAMF; Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge und Pro Asyl, August 2012 - Bitte beachten: Laut einer Mitteilung des Bun
Hinweise und Musterschreiben der Diakonie Deutschland vor dem Hintergrund, dass für afghanische Staatsangehörige Mitwirkungspflichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zur Zeit nicht erfüllbar sind