DAV Stellungnahme: Bleiberecht nach erfolgreicher Ausbildung

DAV Stellungnahme Nr. 44/2021: Bleiberecht von Ausländern die bereits vor Abschluss des Asylverfahrens eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Link DAV Stellungnahme

Der DAV spricht sich dafür aus, § 19 d AufenthG (Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung) so auszugestalten, dass er unabhängig vom Aufenthaltsstatus der betroffenen Person eine Anspruchsnorm darstellt.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

basiswissen.asyl.net

Wissen kompakt und mehrsprachige Materialien:

Thema Familiennachzug