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Die Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG – Minderjährige im Grundleistungsbezug erhalten eine Versichertenkarte

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbands, Juni 2026

Der Paritätische: Fachinformation Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche im AsylbLG, Juni 2026

Die im Zuge der GEAS-Reform erneuerte Aufnahmerichtlinie der EU sieht vor, dass minderjährige Asylsuchende dieselbe Art von Gesundheitsversorgung erhalten sollen wie minderjährige Staatsangehörige der Mitgliedstaaten. In Deutschland wird dies seit dem 12. Juni 2026 in einem geänderten § 4 Abs. 4 AsylbLG umgesetzt. In der Folge müssen Minderjährige eine Gesundheitskarte bekommen und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt. Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe) hat für den Paritätischen Gesamtverband die hier abrufbare Fachinformation verfasst, in der die wichtigsten Rechtsfolgen und praktischen Konsequenzen der Neuregelung erläutert werden.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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