Handreichung der Caritas zu Folgeanträgen von afghanischen Schutzsuchenden

Der Deutsche Caritasverband hat Informationen zu möglichen Asylfolgeanträgen afghanischer Staatsangehöriger veröffentlicht.

Gerade bei Personen aus Afghanistan, deren Asylanträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden, drängt sich aufgrund der jüngsten Ereignisse die Frage auf, ob ein erneuter Asylantrag sinnvoll sein könnte oder nicht. Die Handreichung geht auf die folgenden Fragen in diesem Zusammenhang ein:

  • Sind die aktuellen Ereignisse in Afghanistan grundsätzlich geeignet, um einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG erfolgversprechend zu begründen?
  • Bis wann und in welcher Form ist ein etwaiger Folgeantrag zu stellen?
  • Für welche Personengruppe empfiehlt sich das Stellen eines Asylfolgeantrages?

Erläutert werden dabei auch mögliche aufenthaltsrechtliche Folgen, die sich aus einer Asylfolgeantragstellung ergeben können, etwa für bestehende Aufenthaltstitel bzw. für die Wartezeiten, die beispielsweise bei der Beschäftigungsduldung gelten.

Die Handreichung wurde von Rechtsanwältin Regina Jördens-Berneburg erarbeitet.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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