Nicht selten kommt es vor, dass sich Asylsuchende an Beratungsstellen wenden, deren Familienangehörige sich in einem anderen europäischen Staat befinden, weil die Familie während der Flucht getrennt wurde oder weil die Angehörigen erst später das Herkunftsland verlassen haben. Die nun zur Anwendung kommende Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO) enthält wie ihr Vorläufer, die Dublin-III-Verordnung, Regelungen, mit denen während des laufenden Asylverfahrens die Familieneinheit in einem der betroffenen Staaten hergestellt werden kann.
In der Praxis betrifft dies in vielen Fällen hier lebende Asylsuchende, deren Angehörige sich beispielsweise in Griechenland aufhalten. Das europäische Recht sieht hier zwar grundsätzlich vor, dass die Asylverfahren von Mitgliedern einer Familie in einem Staat durchgeführt werden sollen. Allerdings ist es häufig schwierig, dies in der Praxis durchzusetzen, weil Unterlagen fehlen oder nicht anerkannt werden. Daneben gelten im Verfahren verschiedene formale Anforderungen und Fristen müssen beachtet werden. Im Leitfaden wird auf diese Voraussetzungen und auf häufige Fragestellungen eingegangen, im Einzelnen behandeln die Abschnitte diese Themen:
- Anwendungsbereich der AMMVO
- Familienbezogene Zuständigkeitskriterien
- Unterstützungsmöglichkeiten
- Vorgehen bei Ablehnung
Ergänzt wird die Darstellung durch zahlreiche Praxistipps und weiterführende Hinweise. In den abschließenden Abschnitten finden sich zudem Hinweise auf weiterführende Informationen, Kontaktadressen und Musterschreiben.
Die im Jahr 2018 erstmals erschienene Handreichung wurde für die Neuauflage von Anne Pertsch (Equal Rights Beyond Borders e.V.) vollständig überarbeitet. Die Neuauflage ersetzt die zuvor unter dem Titel “Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung” erschienene Broschüre. Die Handreichung wird herausgegeben von der Diakonie Deutschland, Equal Rights Beyond Borders sowie vom Informationsverbund Asyl & Migration. Sie steht hier zum Download zur Verfügung.













