Die jetzt vorgenommene Änderung der Integrationskurstestverordnung (IntTestV) tritt zum 1. November 2026 in Kraft. Verschärft wurden die Regelungen für den Deutschtest zum Erreichen des Kompetenzniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (§ 10 Abs. 1 IntTestV). Nach der bisherigen Regelung war es hier ausreichend, im mündlichen Prüfungsteil das Niveau B1 nachzuweisen und zusätzlich einen der beiden Prüfungsteile “Hören und Lesen” sowie “Schreiben” mit B1 zu bestehen. Dies führte laut dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 8. Oktober 2026 (externer Link zu bmi.bund.de) in letzter Zeit vermehrt zu Betrugsversuchen. Dabei seien Prüfungslösungen, die über das Internet erworben worden seien, bei “Hören und Lesen” eingetragen worden, während der Prüfungsteil “Schreiben” vollständig leer gelassen worden sei. Die Prüfung konnte auf Basis der bisherigen Regelung damit dennoch bestanden werden.
Mit der Änderung der IntTestV soll nun sichergestellt werden, dass die Prüfungsteile “Hören und Lesen” sowie “Schreiben” beide bearbeitet werden müssen. Zum Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer ist es künftig notwendig, einen der beiden Teile auf dem Niveau B1 zu bestehen, in dem anderen Teil muss mindestens das Niveau A2 erreicht werden.












