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Neue Fachstelle für besondere Schutzbedarfe

Am 27. Mai 2025 wurde in Berlin die neue "zivilgesellschaftliche Fachstelle zur Identifizierung und Umsetzung besonderer Schutzbedarfe" eröffnet. Ihr Ziel ist es, den Austausch aller Institutionen zu fördern, die das Konzept der besonderen Schutzbedürftigkeit im Rahmen von Asylverfahren sowie bei der Aufnahme und gesundheitlichen Versorgung von Schutzsuchenden umzusetzen haben.

Das in EU-Richtlinien verankerte Konzept der besonderen Schutzbedürftigkeit sieht vor, dass bestimmte Personengruppen im Asylverfahren Unterstützung erhalten müssen, weil sie andernfalls möglicherweise neuen Gefahren ausgesetzt wären und/oder keinen vollständigen Zugang zu einem fairen Asylverfahren hätten. Hier sehen die Richtlinien besondere Verfahrensgarantien sowie Garantien für die Aufnahme, Unterbringung und gesundheitliche Versorgung dieser Personengruppen vor. Ausdrücklich genannt werden in der Aufnahmerichtlinie der EU die folgenden, auch als "vulnerabel" bezeichnete Gruppen: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. In der Asylverfahrensrichtlinie der EU wird zudem festgestellt, dass Schutzsuchende "unter anderem aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer schweren Erkrankung, einer psychischen Störung oder infolge von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schweren Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt" besondere Verfahrensgarantien benötigen können.

Um die besonderen Verfahrens- und Aufnahmegarantien für diese Personengruppen umsetzen zu können, ist es notwendig, die besondere Schutzbedürftigkeit frühzeitig zu erkennen. Im Aufnahmesystem fehlt es derzeit nach Ansicht von Nichtregierungsorganisationen aber an flächendeckenden und systematischen Maßnahmen, die eine solche Identifizierung ermöglichen. In der Folge würden viele neu ankommende Schutzsuchende keine ausreichende Unterstützung erhalten. Betroffen davon seien insbesondere Personen, deren Zugehörigkeit zu einer schutzbedürftigen Gruppe nicht ohne Weiteres anhand des Augenscheins festgestellt werden könne (wie etwa Opfer von Folter oder psychisch erkrankte Personen). Aber auch sichtbare Beeinträchtigungen blieben bei der Aufnahme und im Verfahren oft unberücksichtigt (so z.B. Handicap International, Diskussionsbeitrag, September 2023).

Die neue Fachstelle, die bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) angesiedelt ist, will daher insbesondere die Situation bei der Identifizierung besonderer Schutzbedarfe verbessern. Im Einzelnen will die Fachstelle nach eigener Darstellung in den folgenden Arbeitsfeldern tätig sein:

  • Fachliche Beratung und Begleitung, besonders bei der Entwicklung von Verfahrensabläufen und der Umsetzung rechtlicher Vorgaben.
  • Vernetzung und Wissenstransfer durch den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Behörden und Politik. Hierfür sollen Veranstaltungen, Fachvorträge sowie kleinere Austauschformate angeboten werden.
  • Monitoring: Analyse von bestehenden Identifizierungsverfahren, Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für einzelne Standorte und Begleitung bei der Implementierung dieser Empfehlungen.
  • Materialentwicklung und Informationen zu Rechten, Unterstützungsangeboten und Verfahrensabläufen.
  • Fortbildungen für Fachkräfte
  • Advocacy-Arbeit auf Landes- und Bundesebende.

Auf der Homepage der Fachstelle (Link siehe unten) finden sich neben Hintergrundinformationen und Materialien zum Thema unter anderm auch Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen und es besteht die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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