Aus der Stellungnahnme:
Einige Aspekte, die aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes für die Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts besonders relevant sind, werden im dem Referentenentwurf berücksichtigt. Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass Mehrstaatigkeit als Normalität akzeptiert wird,indem die Pflicht, eine andere Staatsangehörigkeit aufzugeben, sowohl bei der Einbürgerung als auch beim ius soli Erwerb gestrichen wird. […]
Auch die geplante Erleichterung bezüglich der nachzuweisenden Deutschkenntnisse für die Generation der sogenannten „Gastarbeiter:innen“ bzw. Vertragsarbeiter:innen gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber zu eng gefasst, da nur Personen profitieren sollen, die bis zu einem Stichtag auf Grund eines Abkommens eingereist sind. Damit bleiben anderweitig angeworbene oder nach dem Stichtag eingereiste Arbeitskräfte und nachgezogene Ehepartner:innen außen vor. […]
Insgesamt wird der vorgelegte Gesetzentwurf trotz der Verbesserungen seinen Zielen, das Recht zu vereinfachen und ein modernes Staatsangehörigkeitsrechts zu schaffen, das den Erfordernissen eines Einwanderungslandes Rechnung trägt (GE, S. 15), nur in Teilen gerecht. Bürokratische Hürden werden nicht im gewünschten Umfang abgebaut – so gibt es keine Klarheit bezüglich Alternativen zu einem gültigen Nationalpass bei der Identitätsprüfung, wenn dieser nicht zumutbar beschafft werden kann. Es muss auch künftig noch in einem oft langwierigen Verfahren festgestellt werden, ob es weitere Staatsangehörigkeiten gibt, obwohl diese nach der Neuregelung nicht mehr abgegeben werden müssen.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die das Verfahren verlängern und verkomplizieren dürften, auch weil sie zu unbestimmt sind. So soll das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) in Frage stehen, wenn bei Einbürgerungsbewerber:innen antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder anderweitig menschenverachtend motivierte Handlungen feststellbar sind. Zu keinem dieser Kriterien gibt es aber in Deutschland eine konsentierte Definition. Auch welche Handlungen geeignet sind, eine Einbürgerung zu verhindern, bleibt offen. […]
Der Deutsche Caritasverband plädiert seit langem für eine Streichung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ als Einbürgerungsvoraussetzung. Diese Streichung erfolgt im Gesetzentwurf letztlich nicht, sondern es wird ein neuer Ausschlussgrund geschaffen, der an das veraltete Bild anknüpft, dass sich Einbürgerungsbewerber:innen in eine Gesellschaft „einzuordnen“ haben. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbands ist die Zugehörigkeit zu Deutschland nicht an der Konformität mit einem uniformen Bild vom Deutschsein messbar.
Nicht akzeptabel ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes die geplante Verschärfung bei der Pflicht, den Lebensunterhalt für sich und die Familienangehörigen sichern zu müssen. Die vorgesehenen Ausnahmen sind völlig unzureichend. Mit der geplanten Regelung werden Menschen weitgehend von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen, wenn sie z.B. wegen einer chronischen Erkrankung oder Behinderungen keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können oder dieses aus anderen, sozial adäquaten Gründen, wie z.B. bei Alleinerziehenden oder pflegenden Angehörigen, nicht tun.