In der Analyse der AWO wird zunächst der aktuelle Stand zwei Jahre nach der Einführung der Bezahlkarte untersucht: Demnach wurde die Bezahlkarte zwar in allen Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin) eingeführt, zahlreiche Städte und Gemeinden hätten sich aber dagegen entschieden, dies auch auf lokaler Ebene umzusetzen. Zudem sei die Bezahlkarte in den Regionen unterschiedlich ausgestaltet: Unterschiede gebe es vor allem beim erlaubten Betrag für Bargeld-Abhebungen sowie bei der Möglichkeit, die Karte für Überweisungen und Online-Käufe zu nutzen. Die Folge sei ein Flickenteppich verschiedener Regelungen.
Die Handreichung geht anschließend auf die Folgen der Bezahlkarte ein: In den Regionen, wo Limits für die Bargeldauszahlungen vorgesehen sind, würden Menschen faktisch gezwungen, teurer einzukaufen, weil die Bezahlkarte gerade bei preiswerten Einkaufsgelegenheiten (z.B. Wochenmärkten, Second-Hand-Läden) nicht immer nutzbar sei. Durch Restriktionen bei Überweisungen oder dem Online-Handel entstünden zudem Probleme bei Telefonverträgen, Vereinsmitgliedschaften oder ähnlichen regelmäßigen Zahlungen. Betroffen davon seien in besonderer Weise auch Familien mit Kindern, bei denen die Bezahlkarte beispielsweise bei Schulausflügen, Sportvereinen oder anderen Freizeitangeboten nicht nutzbar sei. Auch der Zugang zu rechtlicher Unterstützung werde erschwert, da Anwaltskanzleien nicht immer über Kartenlesegeräte verfügten.
Bei Behörden und Beratungsstellen verursache die Bezahlkarte erhöhten Aufwand, da zahlreiche Fragen zur Funktion und Nutzung der Karten beantwortet werden müssten. Die technischen Zugänge zur Bezahlkarte seien extrem kompliziert, bei Problemen würden Betroffene häufig zwischen Behörden und Kartenanbietern hin- und her verwiesen.
Im Ergebnis bringe die Bezahlkarte in ihrer derzeitigen Ausgestaltung weder eine erkennbare Reduzierung des Verwaltungsaufwands noch eine Verbesserung für Betroffene. Stattdessen führe sie zu Diskriminierung und zu erheblichen Problemen im Alltag geflüchteter Menschen. Es bestehe die Gefahr, dass mit der Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ein Präzedenzfall für den Einsatz neuer Kontrollinstrumente im Bereich der Sozialleistungen geschaffen worden sei. Vor diesem Hintergrund fordert die AWO, dass auch existenzsichernde Leistungen so ausgestaltet sein müssten, dass Menschen ihren Alltag selbstständig organisieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten.













