Aussetzung von "Dublin-Überstellungen" nach Griechenland wird verlängert

Die Aussetzung von Überstellungen nach Griechenland wird um ein weiteres Jahr verlängert. Damit wird es auch im Jahr 2013 wie in den Vorjahren keine Abschiebungen nach Griechenland im Rahmen der sogenannten "Dublin-II-Verordnung" geben. Dies teilte das Bundesministerium des Innern in einer Presseerklärung vom 14. Dezember 2012 mit.

Der bis Januar 2013 gültige Stopp von Überstellungen wird demnach bis zum 12. Januar 2014 verlängert. Begründet wird dies damit, dass das griechische Asylsystem noch immer "schwerwiegende Mängel auf[weist], die in erheblichem Umfang weitere Reformen erforderlich machen." Mit der Verlängerung der Aussetzung werde das Dublin-System als solches aber nicht in Frage gestellt.

Die Überstellungen von Drittstaatsangehörigen nach Griechenland waren erstemals im Januar 2011 für ein Jahr ausgesetzt worden. Aufgrund dieser Regelung hatte sich ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Grundsatzverfahren erledigt, in dem ein Asylsuchender gegen seine drohende Überstellung nach Griechenland geklagt hatte.

Die Aussetzung der Überstellungen hat zur Folge, dass in den Fällen, in denen nach den Kriterien der "Dublin-II-Verordnung" Griechenland für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig wäre, vom sog. Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wird und die Verfahren in Deutschland durchgeführt werden.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern finden Sie hier.