Die EU-Asylverfahrensverordnung wurde im Hinblick auf zwei Punkte geändert, die die Anwendung sicherer Drittstaaten und die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer betreffen. Diese Änderungen sind am 26.2.2026 im Amtsblatt der EU verkündet worden und damit am 27.2.26 in Kraft getreten.
Eine erst am 24.12.2025 in Kraft getretene Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht wurde rückwirkend berichtigt. Die Voraussetzung für das Eintreten einer Sperrfrist für die Einbürgerung bei Täuschungsversuchen gilt erst als erfüllt, wenn festgestellt wurde, dass Angaben vorsätzlich unrichtig oder…