Aufgrund einer aktuellen Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) sind ukrainische Staatsangehörige nicht mehr zur visumfreien Einreise nach Deutschland berechtigt, wenn sie in der Ukraine "militärischen Pflichten unterliegen". Das Deutsche Rote Kreuz hat Informationen…
Die Bundesregierung hat ihren fünften Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zu den sogenannten sicheren Herkunftsländern nach Art. 16a Abs. 3 GG iVm. § 29a AsylG iVm. Anlage II zum AsylG vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass sie an ihrer Einschätzung festhält, dass die in Anlage II zum AsylG…