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Familiennachzug faktisch ausgesetzt: Kein Zugang zum Visumsverfahren in Afghanistan

Wie aus einem Schreiben des Auswärtigen Amts hervorgeht, können aktuell weder in der afghanischen Botschaft in Kabul noch im Generalkonsulat Masar-e-Sharif Einreisevisa nach Deutschland beantragt werden. Beide Einrichtungen seien "nach den schweren Anschlägen" nicht mehr nutzbar, so das Ministerium.

Da die anderen deutschen Botschaften in der Region bereits länger "ihre sachlichen wie auch personellen Kapazitätsgrenzen erreicht" hätten, könnten auch dort keine Visumsverfahren für nachzugsberechtigte afghanische Staatsangehörige durchgeführt werden. Die Mitteilung erfolgte gestern auf Anfrage eines Rechtsanwalts und liegt Landesflüchtlingsräten vor. Faktisch ist damit der Nachzug von Familienangehörigen zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen sowie die Bearbeitung sonstiger Visa für afghanische Staatsangehörige auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.