BlueSky

Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung

Arbeitshilfe für die Beratungspraxis der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), 2. Auflage Juni 2026

BAGFW, Arbeitshilfe Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz, 2. Aufl., Juni 2026

Die meisten aus der Ukraine geflüchteten Personen haben als vorübergehend schutzberechtigte Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, deren Gültigkeit vorerst bis zum 4. März 2027 verlängert wurde (Stand Juni 2026). Die Arbeitshilfe "Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung" informiert darüber, welche weiteren Aufenthaltstitel für diesen Personenkreis infrage kommen und wie gegebenenfalls eine Aufenthaltsverfestigung (also der Übergang in die Niederlassungserlaubnis) erreicht werden kann. Dabei werden auch die Aufenthaltstitel in den Blick genommen, die den Weg in die Einbürgerung ermöglichen. 

Inhaltsübersicht:

  1. Aktuelles zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
  2. Wechsel des Aufenthaltstitels - keine Sperrwirkung durch § 19f Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
  3. Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen neben § 24 AufenthG
    1. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
    2. Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken
    3. Aufenthaltserlaubnisse zu Erwerbszwecken
    4. Aufenthaltsmöglichkeiten aus humanitären Gründen
    5. Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen
  4. Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
  5. Weitere hilfreiche Materialien und Links