"Leseversion" der geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht

Harald Thomé, Referent für Erwerbslosen- und Sozialhilferecht, hat auf seiner Homepage eine Textversion des Asylbewerberleistungsgesetzes mit den durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Änderungen zur Verfügung gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 18. Juli 2012 entschieden, dass die Grundleistungen nach §?3 des Asylbewerberleistungsgesetzes evident unzureichend und daher verfassungswidrig sind. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die Höhe der Leistungen unverzüglich anzupassen (s. hierzu auch den Beitrag von Georg Classen, ASYLMAGAZIN 9/2012, S.?286-293).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im Dezember 2012 an mehrere Nichtregierungsorganisationen und Körperschaften einen sog. Referentenentwurf für die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes übersandt. Dieser Entwurf ist allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die angeschriebenen Organisationen sollen bis zum 7. Januar 2013 Stellungnahmen abgeben.

Laut dem Entwurf soll u.a. der Zeitraum, in dem Asylsuchende und Geduldete Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, von derzeit 48 auf 24 Monate abgesenkt werden. Daneben werden im Wesentlichen die neuen Sätze für den monatlichen Bedarf der Leistungsempfänger aufgeführt.

Abrufbar bei www.harald-thome.de:

Stellungnahmen zum Referentenwurf finden Sie hier.