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Übersicht zu Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung für geduldete Personen

"Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis?" – Handreichung des Netzwerks Bleibdran+ (Thüringen) zu den Möglichkeiten, von der Duldung in einen Aufenthaltstitel zu wechseln (April 2025)

Arbeitshilfe Duldung + Arbeit = Aufenthaltserlaubnis? April 2025

Die Arbeitshilfe bietet eine Übersicht zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, von einer Duldung in einen Aufenthaltstitel wechseln zu können. Neben den allgemeinen Voraussetzungen – Lebensunterhaltssicherung und Identitätsklärung – gelten hier für die nachfolgend genannten Aufenthaltsvarianten noch sehr unterschiedliche spezielle Voraussetzungen, die in der Handreichung kurz erläutert werden:  

  • Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (als Vorstufe zu einer Aufenthaltserlaubnis, §§ 60c und 60d AufenthG)
  • Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
  • Chancenaufenthalt (§ 104c AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (§ 19d AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG)
  • Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis in Härtefallen (§ 23a AufenthG)