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Zusammenstellung von Informationen zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete

Durch einen EU-Ratsbeschluss vom 30. Juli 2026 war der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 30. März 2028 verlängert worden, wobei aber Personen ausgenommen wurden, die ihre "militärischen Pflichten" in der Ukraine nicht einhalten. Die GGUA Flüchtlingshilfe hat in einer Arbeitshilfe zusammengestellt, was über die Neuregelungen bekannt ist und welche Hinweise das Bundesinnenministerium für die Anwendung gegeben hat.

Die Übersicht der GGUA enthält zunächst Erläuterungen zu der Frage, welche Personengruppen aufgrund eines bestehenden Schutztitels in einem anderen Staat vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen sind und welche Rechtsprechung bislang dazu vorliegt. Anschließend wird darauf eingegangen, welche Personen von der Neuregelung betroffen sind, wonach die Einhaltung militärischer Pflichten in der Ukraine nachgewiesen werden muss, um den vorübergehenden Schutz in Anspruch nehmen zu können. Hierzu werden auch bislang nicht veröffentlichte Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) herangezogen. Demnach sollen die Behörden bei der Einreise zum einen prüfen, ob das Reisedokument einen Ausreisestempel enthält, zum anderen sollen sie sich aber noch weitere Nachweise vorlegen lassen, aus denen sich die Ableistung der Wehrpflicht oder eine Befreiung von der Wehrpflicht ergibt. Die entsprechende Überprüfung soll auf Männer zwischen 23 und 60 Jahren beschränkt werden, da bei Frauen nur in seltenen Fällen ein Verstoß gegen die militärischen Pflichten denkbar sei. Zu der Frage, wie die Behörden bei der Prüfung der entsprechenden Nachweise vorgehen soll, gibt es eine Handreichung des BMI, die in der Arbeitshilfe verlinkt ist.

Weiterhin wird darauf eingegangen, wie sich der weitere Aufenthalt nach erfolgter Einreise gestaltet und welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen dann beanspruchen können. In einer tabellarischen Übersicht wird dargestellt, wie sich die Bestimmungen für Geflüchtete aus der Ukraine seit 2022 verändert haben.

Die Arbeitshilfe der GGUA ist bei einwanderer.net abrufbar (Link s.u.).