Das "Europäische Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge" des Europarats vom 20. April 1959 sieht vor, dass Flüchtlinge, die einen Reiseausweis aus einem der Vertragsstaaten besitzen, kein Visum für die Einreise bzw. für kurzfristige Aufenthalte in den anderen Vertragsstaaten benötigen.
Link zum Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge (EuSVkÜbk)