OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.1998 - 21 A 4260/96.A - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13552
Leitsatz:

Die Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative sind im Großraum Colombo für Tamilinnen sowie männliche Tamilen im Kindesalter und jedenfalls ab Vollendung des 40. Lebensjahres vorbehaltlich individueller Besonderheiten gegeben. (amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Alter, Frauen, Grenzkontrollen, Reisewege, Situation bei Rückkehr, Antragstellung als Asylgrund, Valid reason, Verfolgungssicherheit, Existenzminimum
Normen: GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Die Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative sind im Großraum Colombo für Tamilinnen sowie männliche Tamilen im Kindesalter und jedenfalls ab Vollendung des 40. Lebensjahres vorbehaltlich individueller Besonderheiten gegeben. (amtlicher Leitsatz)