Leitsatz:
Schlagwörter:
Iran, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, Volksmudjaheddin, Überwachung im Aufnahmeland, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Einstweilige Anordnung
Normen:
VwGO § 123; AsylVfG § 71
Auszüge:
Die exilpolitischen Aktivitäten der Volksmudjaheddin unterliegen einer besonders intensiven Überwachung durch iranische Stellen.