VG Saarland

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Zitieren als:
VG Saarland, Urteil vom 03.06.1998 - 1 K 304/95.A - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13588
Leitsatz:
Schlagwörter: Sri Lanka, Tamilen, Minderjährige, Situation bei Rückkehr, Kinderheim, Existenzminimum, Interne Fluchtalternative
Normen: GG Art 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Ablehnung eines Asylanspruches sowie des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG im Falle eines 15-jährigen Tamilen. Die Kammer bejahte für den Kläger eine interne Fluchtalternative im Großraum Colombo und ging davon aus, daß der Kläger aufgrund seiner Fremdsprachenkenntnisse bessere Voraussetzungen habe, in seiner Heimat Fuß zu fassen als Einheimische. Im übrigen sei es kein Problem im Großraum Colombo ein Kinderheim zu finden, in dem der Kläger betreut werden könne.