VG Münster

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Zitieren als:
VG Münster, Urteil vom 16.06.1998 - 5 K 4721/93.A - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13598
Leitsatz:
Schlagwörter: Irak, Eheschließung, Sippenhaft, Subjektive Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe
Normen: GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Bejahung des Vorliegens eines objektiven Nachfluchtgrundes im Falle eines bis dahin unverfolgten Irakers wegen der nunmehr aufgrund seiner Eheschließung mit einer verfolgten Irakerin in seiner Heimat drohenden Sippenhaft.