VG Bayreuth

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Zitieren als:
VG Bayreuth, Beschluss vom 29.06.1998 - B E 6 98.30658 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13606
Leitsatz:
Schlagwörter: Zaire, Demokratische Republik Kongo, Politische Entwicklung, Alleinerziehende Frauen, Kinder, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Einstweilige Anordnung
Normen: VwGO § 123; AuslG § 53 Abs. 6
Auszüge:

Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer Antragstellerin, die alleinerziehende Mutter von 3 minderjährigen Kindern war. Im Hinblick auf die Verschlechterung der allgemeinen politischen Situation in der Demokratischen Republik Kongo werde im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein, ob nicht zumindest Abschiebungsschutz i.S.d. § 53 AuslG in Betracht komme.