Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer Antragstellerin, die alleinerziehende Mutter von 3 minderjährigen Kindern war. Im Hinblick auf die Verschlechterung der allgemeinen politischen Situation in der Demokratischen Republik Kongo werde im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein, ob nicht zumindest Abschiebungsschutz i.S.d. § 53 AuslG in Betracht komme.