OVG Hamburg

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Zitieren als:
OVG Hamburg, Urteil vom 03.06.1998 - OVG Bf V 26/92 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13696
Leitsatz:
Schlagwörter: Türkei, Kurden, Familienangehörige, Regimegegner, Haftbefehl, Sippenhaft, Schikanen, Übergriffe, Folter, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Westtürkei, Verfolgungssicherheit, Existenzminimum, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Zwangsassimilierung, Verfolgungsprogramm
Normen: GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:

Kurdische Volkszugehörige sind im westlichen Teil der Türkei nach wie vor hinreichend sicher vor politischer Verfolgung wegen ihrer Volkszugehörigkeit. Sie werden dort auch nicht "zwangsassimiliert".