Leitsatz:
Schlagwörter:
Türkei, Kurden, Familienangehörige, Regimegegner, Haftbefehl, Sippenhaft, Schikanen, Übergriffe, Folter, Glaubwürdigkeit, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Westtürkei, Verfolgungssicherheit, Existenzminimum, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen, Zwangsassimilierung, Verfolgungsprogramm
Normen:
GG Art. 16a; AuslG § 51 Abs. 1
Auszüge:
Kurdische Volkszugehörige sind im westlichen Teil der Türkei nach wie vor hinreichend sicher vor politischer Verfolgung wegen ihrer Volkszugehörigkeit. Sie werden dort auch nicht "zwangsassimiliert".