VG Stuttgart

Merkliste
Zitieren als:
VG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.1998 - A 14 K 14910/98 - asyl.net:
https://www.asyl.net/rsdb/13772
Leitsatz:
Schlagwörter: Demokratische Republik Kongo, Folgeantrag, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis
Normen: AuslG § 53; VwGO § 80 Abs. 5
Auszüge:

Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO im Hinblick auf das mögliche Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG.

"Auch wenn sich die Lage in der Demokratischen Republik Kongo zwischenzeitlich nach Medienberichten verbessert haben dürfte und sogar vom baldigen Abschluß eines Waffenstillstandsabkommens die Rede ist, liegen diesbezüglich doch bislang keine gesicherten Auskünfte vor. Die Lage ist nach wie vor undurchsichtig."