VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2001 - 13 S 413/00 - asyl.net: C1628
https://www.asyl.net/rsdb/C1628
Leitsatz:

Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass durch die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis die Chancen des Ausländers auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden und sich der Sozialhilfebezug verringert, steht § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)

Schlagwörter: D (A), Afghanen, Ausländer, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Arbeitsmarktchancen, Arbeitsberechtigung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Lebensunterhalt
Normen: AuslG § 7 Abs. 2 Nr. 2
Auszüge: