OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.06.2007 - 8 A 479/07.A - asyl.net: M11080
https://www.asyl.net/rsdb/M11080
Leitsatz:
Schlagwörter: Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Wiederholungsgefahr, nichtpolitisches Verbrechen, Auslandsstraftaten, Terrorismusvorbehalt
Normen: AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 8
Auszüge:

Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob § 60 Abs. 8 Satz 2 AufenthG voraussetzt, dass von dem Ausländer eine (Wiederholungs-) Gefahr ausgeht, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.