Die Berufung der Beklagten ist begründet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. November 2006 -1 C 10.06 -, InfAusIR 2007, 213, entschieden, dass § 14 a Abs. 2 AsylVfG auch für vor dem 1. Januar 2005 in Deutschland geborene Kinder gilt. Zur Begründung hat es ausgeführt: ...
Der Senat schließt sich diesen Ausführungen an.