Flüchtlingsanerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen wegen exponierter exilpolitischer Betätigung für die Ethiopian People's Revolutionary Party (EPRP) als Funktionär in Deutschland.
Flüchtlingsanerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen wegen exponierter exilpolitischer Betätigung für die Ethiopian People's Revolutionary Party (EPRP) als Funktionär in Deutschland.
(Leitsatz der Redaktion)
vgl. Urteil vom 25.2.2008 - 21 B 07.30363 - M14014