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Es liegt jedoch ein Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich der Demokratischen Republik Kongo vor. [...]
Der neugeborene Antragsteller kann sich wie seine Schwestern ... (Az.: 5 263 636-246) und ... (Az.: 5 205 442-246) wegen einer drohenden existentiellen Gefährdung im Falle seiner Abschiebung vor dem Hintergrund der nach wie vor desolaten Versorgungslage in seinem Heimatland auf ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG berufen. [...]