BVerwG

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Zitieren als:
BVerwG, Beschluss vom 27.05.2009 - 1 B 21.08 - asyl.net: M15719
https://www.asyl.net/rsdb/M15719
Leitsatz:

Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis maßgeblich ist.

Schlagwörter: D (A), Revisionsverfahren, Revisionszulassung, grundsätzliche Bedeutung, Beurteilungszeitpunkt, Aufhebung, Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Normen: VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Auszüge:

[...]

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis maßgeblich ist. [...]