SG Detmold

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Zitieren als:
SG Detmold, Beschluss vom 30.09.2009 - S 6 AY 29/09 ER - asyl.net: M16093
https://www.asyl.net/rsdb/M16093
Leitsatz:

Sind dem Leistungsberechtigten Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt worden, kann von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG jedenfalls bei einer summarischen Prüfung nicht ausgegangen werden. Das Gericht stützt sich auf die obergerichtliche Judikatur.

Schlagwörter: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen,
Normen: AsylbLG § 2 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5,
Auszüge:

(...)