LSG Niedersachsen-Bremen

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Zitieren als:
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.06.2009 - L 11 AY 44/09 B ER u.a. - asyl.net: M16094
https://www.asyl.net/rsdb/M16094
Leitsatz:

Die Verneinung des Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 5 S. 3 AufenthG durch die Ausländerbehörde - wenn der Ausländer ohne Verschulden an der Ausreise gehindert ist- bedeutet nicht, dass das rechtsmissbräuchliche Verhalten im Sinne des § 2 AsylbLG automatisch zu verneinen wäre. Siehe auch Sozialgericht Detmold -S 6 AY 29/09 ER- (Gegenauffassung) M16093

Schlagwörter: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer,
Normen: AsylbLG § 2 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5 S. 3,
Auszüge:

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