VGH Baden-Württemberg

Merkliste
Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2009 - 13 S 1975/09 - asyl.net: M16096
https://www.asyl.net/rsdb/M16096
Leitsatz:

Zur Privilegierung für die Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke gem. § 39 Nr. 3, 2. Alt AufenthV ist es erforderlich, dass die letzte Anspruchsvoraussetzung (wie zum Beispiel die erforderliche Fähigkeit gem. § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG sich in einfacher Art in deutscher Sprache verständlich machen zu können) spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsdauer des Schengen-Visums erfüllt ist.

Schlagwörter: Deutschkenntnisse, Schengen-Visum,
Normen: AufenthV § 39 Nr. 3, AufenthG § 6 Abs. 3 S. 1,
Auszüge:

(...)