VG Frankfurt a.M.

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Zitieren als:
VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2009 - 7 L 3684/09.F.A (V) - asyl.net: M16208
https://www.asyl.net/rsdb/M16208
Leitsatz:

Aussetzung einer Überstellung nach Griechenland für die Dauer von sechs Monaten.

Schlagwörter: Dublinverfahren, Dublin II-VO, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland
Normen: VwGO § 123, AsylVfG § 34a Abs. 2, Dublin II-VO Art. 19 Abs. 2
Auszüge:

[...]

Es liegt auch ein Anordnungsanspruch vor, da die Antragstellerin unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Aufnahme- und Verfahrenssituation in Griechenland nicht damit rechnen kann, dort eine den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechende Aufnahme und Unterbringung zu finden sowie ein ordnungsgemäßes Asylverfahren zu erfahren (vgl. nur VG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009 - 7 K 4376/07 F.A(3), NVwZ 2009, 1176, Urteil vom 29.09.2009 - 7 K 269/09.F.A(V)). Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in bislang vier gleichlautenden Eilentscheidungen Zweifel daran geäußert, ob unter Berücksichtigung der aktuellen flüchtlingsrechtlichen Situation in Griechenland die Vorgaben des Konzepts der normativen Vergewisserung über einen sicheren Drittstaat noch voll zum Tragen kommen können. Unter diesen Umständen ist der Antragstellerin der von ihr beantragte einstweilige Rechtsschutz zu gewähren.

Der Stattgabe des vorliegenden Antrags steht § 34 a Abs. 2 AsylVfG nicht entgegen, da Art. 19 Abs. 2 der Dublin II-Verordnung der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnet, gegen Überstellungsentscheidungen um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen zu können. Diese Rechtsschutzmöglichkeit ist durch § 34 a Abs. 2 AsylVfG nicht suspendiert. [...]