Bewilligung von Prozesskostenhilfe, da hinreichende Erfolgsaussichten vorliegen, nachdem das Bundessozialgericht von der Verfassungswidrigkeit des auch hier einschlägigen § 1 Abs. 6 BErzGG ausgeht und mehrere Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
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Die hinreichenden Erfolgsaussichten liegen hier vor, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) von der Verfassungswidrigkeit des auch hier einschlägigen § 1 Abs. 6 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) in der Fassung vom 13. Dezember 2006 ausgeht und mehrere Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt hat (Beschlüsse vom 3. Dezember 2009, B 10 EG 5/08 R u.a.). [...]