OVG Nordrhein-Westfalen

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Zitieren als:
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2008 - 19 B 1048/08 - asyl.net: M16489
https://www.asyl.net/rsdb/M16489
Leitsatz:

Vorläufige Untersagung eine Dublin-Überstellung, damit zunächst eine den Erfordernissen des Art. 6 und Art. 19 Abs. 4 GG genügende Prüfung der Sach- und Rechtslage durchgeführt werden kann.

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, Frankreich, vorläufiger Rechtsschutz, Schutz von Ehe und Familie, Rechtsweggarantie
Normen: GG Art. 6, GG Art. 19 Abs. 4
Auszüge:

[...]

Dem Antragsgegner wird vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung des Senats untersagt, die Ehefrau des Antragstellers abzuschieben, um eine den Erfordernissen des Art. 6 und Art. 19 Abs. 4 GG genügende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu ermöglichen. [...]