Vorläufige Untersagung eine Dublin-Überstellung, damit zunächst eine den Erfordernissen des Art. 6 und Art. 19 Abs. 4 GG genügende Prüfung der Sach- und Rechtslage durchgeführt werden kann.
[...]
Dem Antragsgegner wird vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung des Senats untersagt, die Ehefrau des Antragstellers abzuschieben, um eine den Erfordernissen des Art. 6 und Art. 19 Abs. 4 GG genügende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu ermöglichen. [...]