Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG hinsichtlich Afghanistans wegen Minderjährigkeit.
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Vn einer Abschiebung soll gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG abgesehen werden, wenn dem Ausländer eine erhebliche individuelle und konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Diese Voraussetzungen sind auf Grund der Minderjährigkeit des Antragstellers gegeben. [...]