VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2010 - A 2 S 1866/10 - asyl.net: M18159
https://www.asyl.net/rsdb/M18159
Leitsatz:

Berufungszulassung zur Klärung der Frage, ob in Dublin-Verfahren ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Selbsteintritt nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO besteht.

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, Berufungszulassung, Selbsteintritt, Griechenland, subjektives Recht
Normen: AsylVfG § 27a, VO 343/2003 Art. 3 Abs. 2, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
Auszüge:

[...]

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat Erfolg. Denn die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG ist dargelegt und auch gegeben.

Die mit dem Antrag u.a. sinngemäß aufgeworfene Frage, ob Drittstaatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag stellen, für dessen Prüfung ein anderer Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Dublin II-VO zuständig ist, einen subjektiv-öffentlichen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO haben, ist - auch im Hinblick auf die von der Beklagten dargelegten divergierenden Entscheidungen erstinstanzlicher Gerichte - von grundsätzlicher Bedeutung und stellt sich für eine Vielzahl von Asylverfahren - insbesondere in Fällen, in denen Griechenland für die Prüfung des Asylantrags nach der Dublin II-VO zuständig ist. [...]