BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 10.02.2011 - 5364371-150 - asyl.net: M18257
https://www.asyl.net/rsdb/M18257
Leitsatz:

Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG für alleinerziehende Kosovo-Albanerin mit minderjährigen Kindern, da sie im Kosovo keinen familiären Rückhalt hat und deshalb in eine existenzielle extreme Gefahrenlage geraten würde. Darüber hinaus wäre sie auch besonders gefährdet, Opfer von Zwangsprostitution zu werden.

Schlagwörter: Abschiebungsverbot, Kosovo, Kosovo-Albaner, alleinstehende Frauen, Existenzgrundlage, Zwangsprostitution, extreme Gefahrenlage, Sozialhilfe
Normen: AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Auszüge:

[...]

In Anwendung dieser Grundsätze ist aufgrund der Auskünfte und Informationen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage im Kosovo davon auszugehen, dass eine Rückkehr der Antragstellerin in den Kosovo zu einer extremen Gefahr für Leib und Leben führen würde.

Das wirtschaftliche Überleben im Kosovo sichern in der Regel zum einen der Zusammenhalt der Familien, zum anderen die in Kosovo ausgeprägte zivilgesellschaftliche Solidargemeinschaft. Auf Beides kann sich die Antragstellerin nicht verlassen, da sie alleinerziehende Mutter ist und im Kosovo zudem über keine familiäre Bezugspersonen verfügt. Nach dem aktuellen Lagebericht des AA (Stand: Dezember 2010), reichen die Sozialleistungen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse kaum aus. Die Antragstellerin müsste deshalb im Kosovo nicht nur für ihren eigenen, sondern auch für den Unterhalt ihrer beiden minderjährigen Kinder sorgen. Angesichts der derzeit hohen Arbeitslosenquote im Kosovo (ca. 45 %) ist es unwahrscheinlich, dass die Antragstellerin dort durch eigene Erwerbstätigkeit zum Lebensunterhalt beitragen könnte. Als alleinstehende Frau ohne familiären Rückhalt im Kosovo droht ihr deshalb dort bei einer Rückkehr soziale und wirtschaftliche Isolation. Darüber hinaus wäre die Antragstellerin auch besonders gefährdet, Opfer von Zwangsprostitution zu werden. [...]